Ablauf & Kosten
Die ersten sechs probatorischen Sitzungen, welche von den gesetzlichen Krankenversicherungen garantiert übernommen werden, dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten diagnostischen Einschätzung. Zum Erstgespräch müssen daher die Versichertenkarte und bereits vorliegende Befundberichte mitgebracht werden. Den Abschluss der probatorischen Sitzungen bildet ein Auswertungsgespräch, in welchem wir gemeinsam die Notwendigkeit einer Therapie besprechen werden.
Eine Kurzzeittherapie umfasst 2 x 12, eine Langzeittherapie 60 Stunden. Zusätzlich können Stunden für die Bezugspersonen beantragt werden. Eine weitere Verlängerung der Therapie ist gegebenenfalls möglich. Die 50 Minuten dauernden Sitzung finden ein bis zwei Mal, je nach Absprache, pro Woche statt.
Sowohl die Kurzeit-, als auch die Langzeittherapie muss bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden, wofür einige Formalitäten zu erfüllen sind. Bei der Antragsstellung bin ich Euch in jedem Fall behilflich. Da ich eine Zulassung der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein habe, werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Für privat Krankenversicherte und Beihilfe-Empfänger muss für die Antragsstellung und Kostenübernahme individuell bei der Krankenversicherung angefragt werden.
Bei Selbstzahlern richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (https://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Rechtliches/gop.pdf).
Alle Privat- und Selbstzahler-Leistungen rechne ich über die PVS (http://www.pvs-rr.de/) ab.